Was wir tun

Als unabhängige Aufsichtsbehörde des Medienwesens sind wir der Garant für die Mediennutzer, aber auch für die Medienmacher.

Im Auftrag der italienischen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen AGCOM (AUTORITÁ PER LE GARANZIE NELLE COMUNICAZIONI) üben wir folgende Kontroll- und Garantiefunktionen aus.

  • Kinder- und Jugendschutz in Rundfunk und Fernsehen. Schutz der Würde der Personen im lokalen Rundfunk
  • Monitoring der lokalen Fernsehsender hinsichtlich des politischen und sozio-kulturellen Pluralismus in der Berichterstattung und der Einschränkungen für Werbung.
  • Recht auf Richtigstellung falscher Nachrichten in den lokalen Radio- und TV-Sendern
  • Überwachung der Transparenz und Repräsentativität von Umfragen, die in lokalen Zeitungen und in den Neuen Medien veröffentlicht werden.
  • Führung des Registers der Kommunikationsanbieter, die in Südtirol tätig sind
  • Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen den Telefonanbietern und ihren Kunden.

Des Weiteren gehören folgende Bereiche zu unserem Aufgabengebiet als Garanten des Medienwesens:

  • Par Condicio: Überwachung der fairen Behandlung aller Kandidaten und Parteien durch die Medien im Wahlkampf. Fairness im TV in Wahlkampfzeiten, aber auch in der Kommunikationstätigkeit der Öffentlichen Verwaltung
  • Medienförderung: Die Gesuche der Rundfunk- und Onlinemedien um Medienförderung sind beim Amt für Handel und Dienstleistungen der Provinz Bozen einzureichen, welches auch die Fördersummen berechnet. Der Landesbeirat führt die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen der Gesuche durch.
  • Beratung: Der Beirat ist das beratende Organ des Landes in allen Fragen des Kommunikationswesens. Er kann dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Rai in Südtirol Vorschläge zur Produktion wertvoller Sendungen unterbreiten.

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