Fairness im Wahlkampf: Par Condicio

Fairness im Wahlkampf: Par Condicio

Laut italienischem Gesetz (Nr. 28/2000) haben alle Parteien und Kandidaten im Wahlkampf ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu den Medien. Insbesondere im Fernsehen muss allen wahlwerbenden Parteien eine faire Chance zur Vorstellung ihrer Programme gewährt werden.  Die Überwachung und Kontrolle dieser Regelung im Wahlkampf obliegt dem Landesbeirat für das Kommunikationswesen.

Auch die öffentlichen Verwaltungen sind der Par Condicio verpflichtet. Sie müssen in den letzten Wochen vor Wahlgängen die Kommunikationstätigkeit auf das Allernotwendigste beschränken.

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