Rechtsgrundlagen

Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen fußt zum einen auf einem Staatsgesetz, zum anderen auf zwei Landesgesetzen. (Staatsgesetz Nr. 249/1997, LG Nr. 6/2002 und LG Nr. 11/2020)

Seine Aufgaben sind also zweifacher Natur: zum einen ist der Beirat ausführendes Organ der zentralen italienischen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen AGCOM, zum anderen Beratungsorgan der Landesverwaltung.

Die zentrale Aufsichtsbehörde AGCOM (AUTORITÁ PER LE GARANZIE NELLE COMUNCIAZIONI) wurde mit Staatsgesetz Nr. 249/1997 konstituiert, der Landesbeirat für das Kommunikationswesen mit Landesgesetz Nr. 6/2002.

Der Landesbeirat ist – genauso wie AGCOM - unabhängig und weisungsungebunden. Die Aufsichtsbehörde AGCOM ist dem Parlament verantwortlich, der Beirat ist dem Landtag Rechenschaft schuldig. Während die Behörde AGCOM für die staatsweit operierenden Medien zuständig ist, befasst sich der Beirat mit den lokalen Medien.

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