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Par Conditio und Gemeindewahlen: Gewährleistung gleicher Behandlung

Im heutigen Seminar, das im Palais Widmann vom Landesbeirat für das Kommunikationswesen in Zusammenarbeit mit der Journalistenkammer und AGCOM organisiert wurde, wurden die Aspekte des Gesetzes Nr. 28/2000 im Hinblick auf eine korrekte Kommunikation im Vorwahlzeitraum vertieft. Die Präsidentin Gögele hob die Herausforderungen durch die neuen Medien hervor.

Das Prinzip der Par Conditio, das die Gleichbehandlung aller politischen Kräfte durch die Massenmedien, insbesondere während der Wahlzeit, vorsieht, hat auch für die öffentlichen Verwaltung eine grundlegende Bedeutung. Dies war das Hauptthema der heute stattgefundenen Veranstaltung im Innenhof des Palazzo Widmann in Bozen, organisiert vom Landesbeirat für das Kommunikationswesen der Autonomen Provinz Bozen in Zusammenarbeit mit der Journalistenkammer Südtirol-Trentino und der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM).

Angesehenen Referenten und Expertinnen stellten praktische Beispiele und Regeln für eine korrekte Kommunikation gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 28/2000 vor, um Klarheit über das Verhalten der Medien im Hinblick auf die bevorstehenden Gemeindewahlen in Südtirol am 4. Mai zu schaffen.


Zu Beginn der Tagung begrüßte der Präsident des Südtiroler Landtages, Arnold Schuler, den stellvertretenden Generalsekretär von AGCOM und Verantwortlichen für die Beziehungen mit den Corecoms, Nicola Sansalone, und Carola Barbato, Präsidentin des Corecoms Kampanien und nationale Koordinatorin der Kommunikationsbeiräte der Regionen und autonomen Provinzen, sowie die verschiedenen Präsidenten der italienischen Corecoms. Präsident Schuler betonte, dass „für den Landesbeirat für das Kommunikationswesen der Autonomen Provinz Bozen, der neben eigenen Aufgaben auch von der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen delegierte Funktionen übernimmt, eine positive und fruchtbare Zusammenarbeit sowohl mit der AGCOM als auch mit anderen italienischen Corecoms von wesentlicher Bedeutung ist.“

„Die Par Conditio und die Gemeindewahlen sind ein sehr wichtiges Thema, die heutige Vertiefung war notwendig“, so die Präsidentin des Landesbeirates für das Kommunikationswesen, Judith Gögele, in ihrem nachfolgenden Beitrag: „Es muss daran erinnert werden, dass es Regeln und Garantien gibt, um zu verhindern, dass die Medien den einen oder anderen Kandidaten bevorzugen oder dass Amtsinhaber während des Wahlkampfes durch den Einsatz öffentlicher Ressourcen unfaire Vorteile erlangen.“ „Die Welt der Kommunikation hat sich in den letzten 20 Jahren radikal verändert“, fügte Gögele hinzu, „und vor allem nach der Pandemie ist die Kontrolle der Information nicht mehr ausschließlich in der Hand der traditionellen Medien: Soziale Medien und andere Informationskanäle bestimmen die politische Diskussion und werden zunehmend zu Echokammern und Informationsblasen, in denen die Nutzer nur noch Informationen erhalten, die ihre vorgefassten Meinungen bestätigen und verstärken.“

Die Landeshauptmann-Stellvertreterin, Rosmarie Pamer, die in Vertretung von Landeshauptmann Kompatscher auftrat, erklärte, dass im Bereich der öffentlichen Verwaltung die Par Conditio verschiedene Aspekte betreffe, wie den fairen Zugang zu Kommunikationsmitteln, die Nutzung öffentlicher Ressourcen zur Förderung politischer Initiativen und die Verwaltung amtlicher Informationen.

Marco Mazzoni Nicoletti, Präsident des Corecom von Venetien, betonte: „Das Gesetz Nr. 28/2000 sieht vor, dass die regionalen Corecoms für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Par Conditio auf lokaler Ebene zuständig sind, indem sie Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen überwachen und, falls erforderlich, ein Verfahren mit einer ersten Untersuchung einleiten und die Dokumentation sowie einen Bericht an die AGCOM senden, die innerhalb von 48 Stunden die notwendigen Maßnahmen trifft. Hier wird die Bedeutung der Rolle der Corecoms deutlich, die 'vor Ort' arbeiten und, falls nötig, auch mit anderen Behörden wie der Finanzpolizei zusammenarbeiten.“

Hartwig Mumelter, Präsident des Disziplinarausschusses der regionalen Journalistenkammer, sprach über die ethische Disziplin der Journalisten in Bezug auf die Par Conditio, während Margit Piok, Chefredakteurin des Presseamts der Autonomen Provinz Bozen, betonte, dass „die Par Conditio die Chancengleichheit und die Neutralität der Verwaltung garantiert“ und ergänzte, dass dies große Sensibilität und klare Kommunikationslinien erfordere. Sie hob auch hervor, wie notwendig es sei, ständig ein Gleichgewicht zu wahren, um jede Einflussnahme auf die Wahlen zu verhindern.

Abschließend erklärte Antonietta Polcaro, eine AGCOM-Expertin und eine der führenden Fachfrauen in Italien in Sachen Par Conditio: „Die im Artikel 9 des Gesetzes Nr. 28/2000 festgelegten Einschränkungen der institutionellen Kommunikation dienen in erster Linie der Wahrung der Gleichbehandlung aller politischen Kräfte: Amtsinhaber dürfen ihre Position während des Wahlkampfs nicht ausnutzen. Die Bestimmungen des Gesetzes gewährleisten allen Listen und Kandidaten einen gleichberechtigten Zugang zu den Medien, aber die neuen digitalen Medien stellen das Regelwerk aufgrund ihrer Vielseitigkeit vor neue Herausforderungen“.

Die Referenten beantworteten anschließend die Fragen des Publikums: Am Seminar nahmen auch zahlreiche Vertreter der 116 Gemeinden des Landes teil, die im Mai wählen werden, und nutzten die Gelegenheit, um Fragen in diesem Bereich im Rahmen der laufenden Diskussion zu vertiefen.

LBK

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