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Telekommunikation: Kostenlose Streitschlichtung nur mehr mit digitaler Identität

Seit Anfang März benötigt man für den Zugriff auf diesen Dienst des Landesbeirats den elektronischen Personalausweis oder das SPID. Dies sieht das Gesetzesdekret zur digitalen Innovation vor.

Die verschienenen Fälle von Schlichtungen mit den Kommunikationsdiensten

Gemäß diesem Dekret (Decreto Legge „semplificazione e innovazione digitale“) können auch Streitigkeiten mit den Anbietern von Internet- und Handyverträgen nur mehr mit persönlicher SPID oder elektronischer Identitätskarte auf direktem Wege beigelegt werden. Ohne SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) bzw. ohne Elektronischen Personalausweis können die Nutzer von Kommunikationsdiensten nicht mehr das Angebot der kostenlosen, amtlichen Streitschlichtung in Anspruch nehmen. Dies teilt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen mit, der die kostenlosen Schlichtungsverfahren in Südtirol durchführt.

Die häufigsten Streitfälle, die vor dem Beirat behandelt werden, betreffen überhöhte Telefon- bzw. Internetrechnungen. Der Landesbeirat ist der Garant für das Medien- und Kommunikationswesen in Südtirol.

LBK

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