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Gesetzlich Pflicht: vorinstallierter Kinderschutz auf Handys

Südtirols Landesbeirat für das Kommunikationswesen zeigt sich zufrieden und erleichtert

Eine interessante und vielversprechende Neuerung gibt es im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes in den Medien. Der Gesetzgeber hat in den letzten Monaten das Problem der Gefahren des Internets für Kinder in Angriff genommen und das Gesetz Nr. 70/2020 verabschiedet. Der Art. 7-bis („System zum Schutz der Minderjährigen vor den Gefahren des Cyberspace“) verpflichtet die Telefonanbieter, in neuen Telekommunikationsverträgen die automatische Aktivierung eines Filters vorzusehen, welcher den Zugang zu Inhalten wie z.B. Pornographie und Gewaltdarstellungen automatisch blockiert. Lediglich der volljährige Vertragsunterzeichner hat die Möglichkeit, die Parental Control (elterliche Kontrolle) deaktivieren zu lassen.

Die Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, die Kunden in angemessener Weise über die Neuerungen zu informieren. „Das besagte Gesetz ist jetzt in Kraft und schon bald sollte sich zeigen, wie die genannten Bestimmungen umgesetzt werden“ schreibt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen, welcher für den Kinder- und Jugendschutz in den Neuen Medien zuständig ist.  

AM

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