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Gemeindewahlen und Par Condicio

Die Bestimmungen für öffentliche Verwaltung, Rundfunk und Fernsehen zur Kommunikation in Wahlkampfzeiten gelten ab 19. März.

Die Gemeindewahlen vom 3. Mai dieses Jahres werfen ihre Schatten voraus. 45 Tage vor der Wahl, also ab dem 19. März, herrscht das Diktat der Par Condicio, jener gesetzlichen Bestimmung, die allen Parteien, Listen und Kandidaten einen gleichberechtigten Zugang zu den Kommunikationsmitteln garantieren soll. In erster Linie geht es um Rundfunk und Fernsehen, aber die Par Condicio berührt auch die Kommunikationstätigkeit der öffentlichen Verwaltungen.

Verankert ist die Par-Condicio im Staatsgesetz Nr. 28 aus dem Jahr 2000. Detaillierte Informationen erteilt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen auf Anfrage.

AM

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