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„Benko-Umfrage beweist: Par Condicio Gesetz bitter nötig“

Der Hüter des Par-Condicio-Gesetzes ist überzeugt: Ohne gesetzliche Regelung ist keine gleichberechtigte, pluralistische Meinungsbildung zu brisanten Abstimmungsfragen gegeben

Roland Turk ist der Präsident des Landesbeirats für Kommunikation, der über die Einhaltung des Par-Condicio-Gesetzes wacht. Ein Staatsgesetz, das seit dem Jahr 2000 die Wahlpropaganda regelt.

Turk weist auf die katastrophalen Folgen hin, die eine ungeregelte Volksbefragung haben kann.

Die Benko-Befragung war so eine ungeregelte Umfrage, weil sie nicht den vom Gesetz für Referenden vorgesehenen Kriterien entsprach. Dies hatte eine einzigartige Propaganda zur Folge. Das „wilde“ Benko-Referendum ist der erste Fall in Südtirol, an dem man die negativen Auswirkungen von ungeregelten Befragungen ersehen kann.  

Bei geregelten Referenden dürfen sich z. B. an der Wahlwerbung nur Interessensgruppen und Parteien beteiligen, die ein objektives Interesse an ihrer Positionierung zur Abstimmungsfrage haben. Im Fall Benko aber warben Leute in massiver Weise für die Wahl, die ein subjektives Interesse am Zustandekommen des Baukomplexes hatten.

Der Kommunikationsbeirat nennt noch weitere Regeln, die zu einer gerechteren Wahlpropaganda führen. So dürften z. B. die Massenmedien wie Zeitungen und Online-Portale laut Par Condicio keine Mengenrabatte für die Wahlwerbung gewähren und in Rundfunk und Fernsehen könnten alle  wahlwerbenden Parteien sogar unentgeltlich ihre Positionen darlegen. Schließlich wäre Wahlwerbung im Endspurt, also während der laufenden Abstimmung, grundsätzlich verboten. Diese Bestimmung verhindert eine Einflussnahme auf das Quorum und auf die Stimmung, die während der Wahltage noch kippen kann.

Alles Regeln, die beim Benko-Referendum nicht angewandt wurden.

AM

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