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Beiträge für lokale Sender und Nachrichtenportale

Vergabekriterien des Landesgesetzes im Amtsblatt veröffentlicht

Im Amtsblatt der Region vom 11. Februar 2014 sind die Kriterien für die Beiträge an die privaten lokalen Rundfunk -und Fernsehsender sowie Online-Nachrichtenportale in Anwendung des Landesgesetzes Nr. 6/2002, Art. 8 veröffentlicht worden. Damit treten diese Kriterien in Kraft. Sie regeln die Gewährung von Förderungen, deren Höhe die Landesregierung jährlich festlegt.

Diese Förderung wird in dieser Form erstmals gewährt. Um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen, müssen die Sender und Nachrichten-Online-Portale gewisse Voraussetzungen erfüllen: unter müssen die Sender zwei Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsverhältnis nachweisen, den operativen Hauptsitz mit Hauptredaktion in Südtirol haben, mindestens 60 % der Südtiroler Bevölkerung erreichen und einen vorgeschriebenen Anteil von lokalen Programmen und Nachrichtensendungen erfüllen. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Geldmittel erfolgt nach einem Punktesystem aufgrund dessen der Landesbeirat für Kommunikationswesen die entsprechenden Ranglisten erstellt. 10 % des Gesamtbetrages wird gleichmäßig an alle berechtigten Sender und Online-Portale verteilt.

AM

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