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Neue Aufgaben für den Beirat

Konvention mit der zentralen Aufsichtbehörde für das Kommunikationswesen bringt neue Zuständigkeiten nach Südtirol. Beirat kann nun auch Streitfälle zu Telefonrechnungen entscheiden und wacht über den lokalen Rundfunk.

Eine Unterschrift für mehr Bürgernähe: Kucera, LH Durnwalder, Kommissär D’Angelo und Präs. Minniti unterzeichnen die Konvention.

Die zentrale Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen hat, wie bereits letzthin in mehreren anderen Regionen, auch in Südtirol drei von ihr wahrgenommene Befugnisse an den hiesigen Landesbeirat für Kommunikationswesen abgetreten. Die entsprechende Konvention wurde heute von dem Kommissär der Aufsichtsbehörde Nicola D’Angelo, dem Landtagspräsidenten Mauro Minniti, dem Landeshauptmann Luis Durnwalder und dem Präsidenten des Landesbeirats Hansjörg Kucera unterschrieben. Die Konvention sieht die Übertragung von drei neuen Befugnissen an den Landesbeirat vor: Entscheidungsbefugnis bei Streitfällen im Telefonsektor; die Führung des Registers der Kommunikationsanbieter; das "monitoring" der Programme der lokalen Privatfernsehsender.

Kommissär Nicola D’Angelo, der in Rundfunkfragen seit zwanzig Jahren mit Südtirol in Kontakt steht, wies besonders auf die Zuständigkeit im Telekommunikationssektor hin: “Der Beirat entscheidet nun in Streitfällen zwischen Bürgern und Telefongesellschaften. Wer eine überhöhte Telefonrechnung bekommen oder eine schlechte Internetverbindung hat, muss keinen teuren Anwalt mehr bemühen und keinen komplizierten Rechtsweg beschreiten, er kann sich kostenlos an den Kommunikationsbeirat wenden.” “Diese Konvention bringt ein Stück mehr territoriale Unabhängigkeit und schließt eine Lücke”, urteilte Landtagspräsident Mauro Minniti und Landeshauptmann sah die neuen Zuständigkeiten in guten Händen: “Der Beirat ist für uns ein wichtiges Beratungs- und Aufsichtsorgan, das in einem Land, wo auch die Rechte verschiedener Sprachgruppen zu berücksichtigen sind, von besonderer Bedeutung ist.”

Für Beiratspräsident Hansjörg Kucera bringt diese Konvention “mehr Arbeit, aber auch mehr Kompetenzen”. In Zukunft ist der Beirat auch zuständig für die Führung des Registers der Kommunikationsanbieter und die Überwachung des lokalen Rundfunks mit besonderem Blick auf bestimmte Schutzbestimmungen - Schutz der Minderjährigen, Veröffentlichung von Umfragen, Richtigstellungen u.a.m.

AM

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