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Par condicio und Schlichtung im Telefonsektor

Tätigkeitsbericht 2010: Die Schwerpunkte in der Arbeit des Kommunikationsbeirats. Nur gerinfügige Verstöße der „par condicio“ bei Gemeindewahlen.

Die Tätigkeit des Landesbeirats für Kommunikationswesen im Jahr 2010 wurde von zwei Schwerpunkten gekennzeichnet: zum einen von den Bemühungen um die Einhaltung der „par condicio“-Vorschriften während der Gemeindewahlen in Südtirol vom 16. Mai, zum anderen von den Vorbereitungen zum Ausbau der Tätigkeit des Landesbeirates für Kommunikationswesen.

Abgesehen von einigen geringfügigen, vom Landesbeirat geahndeten Verstößen wurde das "par-condicio"-Gesetz von den Medien während des Gemeindewahlkampfes eingehalten.

In nächster Zeit wird zwischen der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen, der Landesverwaltung und dem Landesbeirat für Kommunikationswesen eine Zusatzkonvention unterzeichnet, mit der drei neue Befugnisse von Rom auf Bozen übergehen:

  • Entscheidungsbefugnis in Streitfällen im Telefonsektor
  • Überwachung („monitoring“) der privaten lokalen Fernsehprogrammen
  • Führung des Registers der Kommunikationsanbieter („ROC“)

Im Bereich der Schlichtungstätigkeit im Telefonsektor wurden im abgelaufenen Jahr 260 Fälle behandelt, davon wurden 60,4 % erfolgreich abgeschlossen.

AM

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