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Das Par-Condicio-Gesetz findet bei der Volksabstimmung zur Tram Anwendung

Am 24 November ist die Wählerschaft von Bozen aufgerufen, in einer Volksabstimmung mit beratendem Charakter ihre Stimme zur eventuellen Einrichtung einer Tramlinie von Sigmundskron zur Bahnhofsallee abzugeben. Für diese Abstimmung gelten die Bestimmungen des Par-Condicio-Gesetzes (Nr. 28/2000) über den gleichberechtigten Zugang aller politischen Subjekte zu den Informationsmedien.

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FG

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