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Neue Regelung für die öffentlichen Beiträge für lokale Fernseh- und Radiosender

Das Dekret des Präsidenten der Republik sieht neue Kriterien für die lokalen Rundfunkbetreiber vor.

Hier die Neuigkeiten:

  • Die lokalen TV-Sender müssen eine bestimmte Anzahl      an Angestellten, darunter auch Journalisten, beschäftigen, die von der Einwohnerzahl der Region abhängt, in der sie den Antrag gestellt haben. In der Region Trentino-Südtirol sind es mindestens 8 Beschäftigte, davon mindestens 2 Journalisten. Für die lokalen Radiosender sind es mindestens 2 Angestellte (davon mindestens 1 Journalist). Dieses Kriterium bestimmt 80 % des Beitrages, der für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen ist.
  • Die Auditel-Einschaltquote bestimmt 17 % des Beitrages. Für die kommerziellen lokalen Radiosender werden für die Jahre 2016 und 2017, an Stelle der Einschaltquoten, die Verkaufserlöse aus den Werbeschaltungen bewertet.
  • Schließlich werden die Investitionen in innovative      Technologien berücksichtigt (3 % der Beiträge).

Wichtig zu wissen ist, dass, beginnend mit dem Jahr 2018, der Einreichtermin für die Anträge der 28. Februar eines jeden Jahres ist.

Die lokalen Radiounternehmen (welche die Vorraussetzungen laut neuem Reglement erfüllen), welche den Antrag für die Beiträge für 2016 schon aufgrund der vorhergehenden Regelung gestellt hatten, müssen den Antrag erneut vorlegen.

Die Maßnahme muss noch vom Staatsoberhaupt unterzeichnet und im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht werden.

KOM

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