Mitteilungen

RKA – Jährliche telematische Mitteilung

Mitteilung an die im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) eingetragenen Kommunikationsbetreiber

Bitte beachten Sie, dass gemäß AGCOM-Beschluss Nr. 666/08/CONS die
im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) eingetragenen
Unternehmen verpflichtet sind, jährlich eine telematische Mitteilung
einzureichen, mit welcher sie die zum Zeitpunkt der Eintragung übermittelten
Daten bestätigen oder diese Daten bei eventuellen Änderungen
aktualisieren.

Fälligkeiten:

  1. Innerhalb von 30 Tagen ab der Mitgliederversammlung, in der der Jahresabschluss genehmigt wird für die Anbieter, die als Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften strukturiert sind.
  2. Innerhalb 31.Juli 2023 für alle übrigen Anbieter.


Wer muss die jährliche telematische Erklärung 2023 NICHT übermitteln:

  1. Jene Anbieter, welche die Einschreibung ins Register im Laufe des Jahres 2023 vorgenommen haben.
  2. Jene Anbieter, welche gemäß AGCOM-Beschluss Nr.666/08/CONS Art.11, Absatz 4, Internet-Point- und Phone-Center-Tätigkeiten ausüben.

Alle mit der Verwaltung des ROC zusammenhängenden Aufgaben werden online über das von „Unioncamere“ verwaltete Portal
www.impresainungiorno.gov.it abgewickelt. Daher ist die oben
genannte Jahresmitteilung ausschließlich auf telematischem Wege zu
übermitteln.

Schließlich wird darauf hinzuweisen, dass die Übermittlung der Jahresmitteilung für die Anbieter audiovisueller Mediendienste und die Betreiber von Fernsehnetzen notwendig ist, um Daten zu erhalten, die für die Ausübung der Aufsichtstätigkeit nützlich sind. Daher wird das korrekte Ausfüllen der Formulare 21/ROC und 24/ROC, gemäß Änderungen des Agcom-Beschlusses Nr. 308/16/CONS, empfohlen.

FG

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